Im 3. und 4. Schuljahr nehmen die Schülerinnen und Schüler verpflichtend an einer Arbeitsgemeinschaft im Umfang von einer Wochenstunde teil. Arbeitsgemeinschaften werden jahrgangsübergreifend, aber auch jahrgangsgebunden angeboten. Die Pflicht-AG findet immer montags in der 6. Stunde statt.
Darüber hinaus versuchen wir je nach Kapazitäten und Kooperations-möglichkeiten zusätzliche freiwillige Arbeitsgemeinschaften anzubieten.
Im Schuljahr 2020/21 finden keine klassenübergreifenden AGs statt, weil wir die Mischung von verschieden Kohorten im Schulalltag so vermeiden möchten.
Im Schuljahr 2019/20 (2. Halbjahr) wurden diese Arbeitsgemeinschaften angeboten:
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit an folgenden freiwillgen AGs teilzunehmen: