Satzung (Auszug)


 § 1

Name und Sitz

1) Der Verein führt den Namen

            „ Förderverein der Grundschule Pye“

Nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Osnabrück erhält der Vereinsname den Zusatz „e.V.“.

2) Der Verein hat seinen Sitz in Osnabrück.

 
§ 2

Zweck des Vereins

1) Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Dazu will er

  •  die Verbindung zwischen Schule und Eltern pflegen,
  •  Lehrer und Mitarbeiter der Schule, Eltern, ehemalige Schüler und Schule miteinander verbinden und die Schule bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben fördern,
  • Veranstaltungen erzieherischer, wissenschaftlicher, künstlerischer und sportlicher Art fördern und die Schule zu einem pädagogischen Zentrum für alle interessierten Bürger machen,
  • soziale Kontakte durch gezielte Unterstützung von entsprechenden Vorhaben erleichtern,
  • bedürftige förderungswürdige Schülerinnen und Schüler unmittelbare Hilfe gewähren,
  • Mittel zur Förderung schulischer Belange zur Verfügung stellen.

2) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

 
§ 3

Gemeinnützigkeit

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung.

2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3) Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 4

Mitgliedschaft

1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

2) Den Verein können natürliche und juristische Personen als Förderer unterstützen.

3) Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag und dessen Annahme durch den Vorstand.

4) Das Mitglied verpflichtet sich, den von der Mitgliedsversammlung beschlossenen Beitrag zu zahlen.

5) Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied ist die ideelle und materielle Unterstützung des Vereins. Für das Verfahren gelten die vorstehenden Vorschriften der Satzung.

6) Die Mitgliedschaft erlischt

  • durch schriftliche Austrittserklärung, welche jederzeit gegenüber dem Vorstand möglich ist,
  • durch Ausschluss bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei groben Verstößen gegen die Interessen des Vereins oder die Satzung. Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand und ist schriftlich zu begründen. Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann Einspruch eingelegt werden. Über diesen entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.
  • durch Tod,
  • durch Auflösung der juristischen Person,
  • bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages in zwei aufeinander folgenden Jahren,

7) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

 

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